Grundstückserwerb in Bali

EIGENTUMSRECHTE UND VERTRÄGE
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Da die rechtliche Situation mit jeder neuen Regierung sich verändert, geben
wir Ihnen eine Übersicht über den letzten Stand der meisst genutzten
Regeln im Bereich „Property“.
Die jetzige Regierung (seit 2005 im Amt) hat sich, als moderne Demokratie im Mehrparteien-System
für Handel mit westlichen Ländern stark gemacht, und öffnet die
Möglichkeit für Ausländer Land (im eigenen Namen) zu besitzen.
Bis jetzt (Mitte 2006), ist es möglich geworden, dass Ausländer im Grundbuch
eingetragen werden können, mit einer Grundstücksgrösse bis zu 2500m2.
Grössere Grundstücke sind nach wie vor über einen „Nominee“,
einen einheimischen Namensgeber zu handhaben.
Wie das gemacht wird, welche Sicherheiten sie dabei haben, und wie das rechtliche
Konstrukt aussieht, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Abschnitten:
Kann ein Ausländer/In oder eine ausländische Firma rechtlich LAND
besitzen in Indonesien?
Die Indonesische Regierung hat 1960 das Gesetz Nr5 verabschiedet für die
„grundlegende Regulierung des indonesischen Bodens“. Dieses Gesetz
hat implizit viele ältere Teil-Gesetze ersetzt. Es kann daher gesagt werden,
dass UU5/1960 revolutionäre neue Regeln und Rechte und Prinzipien für
Indonesien etabliert hat.
Dieses Gesetz reguliert die Rechte über Land und Gebäude, wie folgt:
• Rechte an Eigentum (Hak Milik),
• Das Recht Land zu kultivieren (Hak Guna Usaha),
• Das Recht Gebäude zu erstellen (Hak Guna Bangunan),
• Das Recht der Nutzung (Hak Pakai),
• Das Recht der Vermietbarkeit von Land und Gebäuden (Hak Sewa Atas
Bangunan).
Hier nun DAS GESETZ, dass für Sie als potentiellen ausländischen
Geldgeber/Investor und Landkäufer am ehesten in Gebrauch kommt:
Eine Kombination von VIER Dokumenten/Verträgen werden bei einem Notar erstellt.
Dokument EINS besagt: Der Ausländer übergibt Geld an den Indonesischen
Namensgeber um Land (Gebäude)in seinem Auftrag zu kaufen. Der Indonesier
bestätigt, dass er das
Land (Gebäude) dem Ausländer aus freiem Willen rechtlich überlässt.
Es beschreibt weiterhin, dass der Namensgeber dem Ausländer die Erlaubnis
erteilt zu VERKAUFEN, ZU VERPACHTEN, ODER ZU BEBAUEN und zu verändern.
Es besagt, dass die Vereinbarung bei Bedarf fortbesteht bei einem Ableben einer
Partei, und übergeht auf den von ihm eingesetzten ERBEN.
Es besagt, dass alle Kosten die aus dem Grundstück entstehen (Strom, Wasser,
Steuern) vom Ausländer getragen werden. Der offizielle Grundbucheintrag
(„Sertipikat“) wird im Besitz des Ausländers sein, ebenso alle
Papiere die vom Namensgeber unterzeichnet sind. Nur mit diesem Grundbuchauszug
(Sertipikat Hak Milik) ist es möglich das Land zu verkaufen.
Dokument ZWEI besagt, dass der Verkauf des Landes (der Gebäude) das Recht
des Ausländers ist. Der Namensgeber gibt seine explizite Erlaubnis für
einen Verkauf.
Dokument DREI behandelt das Recht des Ausländers für Vermietung,
Verpachtung und Einnamen durch kommerzielle Verwendung (Hotel oder Villa)
Dokument VIER verpflichtet den Namensgeber zu kooperieren, im Fall dass die
Gesetze solcherart ändern, dass es dem Ausländer möglich ist
das gesamte Grundstück auf seinen Namen zu überschreiben, und der
Namensgeber verpflichtet sich diesen Prozess in jeder Weise zu unterstützen
und gibt dafür seine Unterschrift zum jetzigen Zeitpunkt.
In der Regel werden solche Vereinbarungen als „Pacht-Vertrag“ gehandhabt
mit einer Laufzeit von 90 Jahren (drei mal dreissig Jahre), mit der Option auf
Verlängerung.
Wir haben solche Verträge laufen, und wir können Ihnen die Vertragstexte
gerne zeigen, und für Sie und ihren speziellen Bedarf einen Vertrag, bestehend
aus diesen vier Dokumenten, entwerfen. Wir übersetzen auch bestehende Verträge
und helfen Ihnen den richtigen Partner -einen vertrauenswürdigen Indonesier-
zu finden.
Wählen sie den richtigen Indonesischen Partner, zum „Besitzer“
Ihrer Liegenschaft.
Das kann etwas Zeit beanspruchen, und erfordert Menschenkenntnis und Kontakte.
Sprechen Sie mit Ausländern in der Gegend Ihrer Kaufabsicht, um Rat und
Informationen zu bekommen.
Grundstücke können auch von Firmen und Gesellschaften besessen werden
!
Eine weitere Möglichkeit ist es, dass Sie eine Firma gründen (eine
einfache GmbH) in Indonesien PT. Oder PMA.
Diese Variante lohnt sich aber erst bei einer Investition von über 500
000U$, und besonders dann, wenn sie geschäftlich tätig sein wollen
(denn Sie bekommen damit automatisch Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für
alle Mitglieder der Gesellschaft) oder wenn Sie ihre Gebäude vor allem
vermieten wollen.
Nur als blosse Absicherung für ein Privathaus ist es eine zu aufwendige
Lösung.
Eine PMA (Foreign Investment company) kann zu 100% in ausländischen Besitz
sein- sie brauchen also keinen Indonesischen „Namensgeber“. Nur
einen Indonesier im Vorstand, im Angestelltenverhältnis (als Direktor z.B.)
aber nicht als Mitbesitzer (und Entscheidungsträger).
Die Lizenz für eine solche PMA muss alle 30 Jahre erneuert werden.
Um eine PT zu etablieren (die Vorstufe der ausländischen PMA), rechnen
Sie mit Kosten von ca 15 Mio RP. (1300 EU). Um eine PMA zu etablieren müssen
sie mit ca 50 Mio Rp rechnen (4500 EU). Zum Prozess der Eintragung der PMA müssen
zu einem bestimmten Zeitpunkt (innerhalb von ca. zwei Wochen) 150.000 U$ auf
einem indonesischen Bankkonto gelagert sein. Diese Summe kann genutzt werden
zum Erwerb von Land, Ausrüstung, Einrichtungen, und kann nach dem Einreichen
des Kontoauszugs (Kopie) wieder abgehoben werden. –Es muss also nicht
auf dem Bankkonto als „Deckung“ verbleiben.
Hier die veschiedenen Formen des Rechts (siehe oben) in englischer Sprache:
Right of Ownership is the most comprehensive and complete form of individual
rights over land. There is no time limit, and the holder has the right to use
the land, including the earth underneath and the water and air above. It does
not, however, include the right to obtain wealth from resources underneath the
earth. Right of Ownership can be held only by Indonesian citizens. The Right
to Cultivate is the right to cultivate State-owned land or to use it for other
agricultural purposes for a certain period of time. There are two kinds of Right
to Cultivate: for farming enterprises that are smaller than 25 hectares and
for enterprises that are 25 hectares or more. Government Regulation 40 of 1996
on the Right to Cultivate, Right of Building, and Right of Use ("PP 40/1997")
states that the period for Right to Cultivate is not to exceed 35 years initially
but can be extended for another 25 years. When the extension period expires,
the Right To Cultivate shall be renewed over the same land. The Right to Cultivate
may only be owned by Indonesian citizens and companies established under Indonesian
law and domiciled in Indonesia.
Right of Building is a right over land, either State-owned or private, with
which the holder may erect and possess buildings for a certain period of time
not to exceed thirty years (extendable for another twenty years). When the extension
period expires, Right of Building shall be renewed. There are no limitations
on the size of the holding. Right of Building may only be owned by Indonesian
citizens and companies established under Indonesian law and domiciled in Indonesia.
Right of Use is a right over land, either State-owned or private, which gives
the holder the right to use and obtain the product of a certain piece of land.
The land to which Right of Use is applied may be used as a building site or
for agricultural purposes. PP 40/1997 states that the initial period for Right
of Use is not to exceed 25 years but can be extended for another twenty years
or even indefinitely if the land is still in use for a certain reason. Right
of Use may be owned by Indonesian citizens, resident foreigners, Indonesian
companies domiciled in Indonesia, and foreign companies that have a representative
office in Indonesia.
Right of Building Lease is a right to lease land, either State-owned or private,
which gives the holder the right to use the land in return for compensation.
The payment could be one-time or periodical as determined by mutual understanding
between the parties. Right of Building Lease may be owned by Indonesian citizens,
resident foreigners, Indonesian companies domiciled in Indonesia, and foreign
companies that have a representative office in Indonesia.
Property Rights of Foreigners The above mentioned law ( UU 5/1960) only allows
foreigners to obtain Right of Use or Right of Building Lease. However, UU 5/1960
only provides very general information on how to obtain either of these rights,
the maximum time period, or the legal assurances provided. As a result, many
foreigners in Indonesia are not willing to engage in such transactions because
they do not know the regulations or feel insecure with the regulations.
Renewal of rights on expiry of the initial term is via an application to the
National Land Agency and is subject to payment of a fee. An application must
be submitted one year before expiry of the term. Although the law is silent
in regard to the period after the expiry of the extended terms, the consensus
is that a land right can be extended if there has been no infringement of the
conditions attached to its usage.
Procedures for Property Acquisition. All transactions of land rights must be
via deeds executed before a land deed official at the local office of the Pejabat
Pembuat Akta Tanah (PPAT) where the land is located and must be registered in
the regional office of the National Land Agency. The PPATs are privately managed
offices (usually run by a notary) authorised by the National Land Agency to
handle land acquisition matters. Although there is no regulation that contracts
have to be in Indonesian language, it is recommended having contracts and agreements
always drawn up and executed in Bahasa Indonesia (or two languages) to prevent
later arguments that the local partner did not fully understand the content.
”Pipil” is land owned by Balinese families by inheritage and never
has been formally registered with the Land Registration office. Before acquiring
this type of land it has to be registered first with the PPAT. This takes usually
4 to 6 months.
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